Dass ich mich gleich im ersten Blog-Beitrag mit der Verteidigung des Rechtsstaats beschäftigen muss, hätte ich gerne vermieden. Die Einführung einer Masern- Impfpflicht als „Türöffner“ für Kita- oder Schulbesuch werte ich als einen Angriff auf Elternrechte und grundlegende Menschenrechte.
Eine Einschränkung erfährt das Grundgesetz zu diesem Thema einzig unter den in § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz beschriebenen Ausnahmen: „(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]“ Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland seit vielen Jahren keine für die Bevölkerung bedrohlichen Infektionskrankheiten mehr aufgetreten sind, die Zahl der an Masern erkrankten Kinder sich zudem seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau bewegt, taugt das Infektionsschutzgesetz als Grundlage für diese Zwangsimpfung also nicht. Auch die Argumentation der Befürworter einer Zwangsimpfung, die von Ungeimpften ausgehende Ansteckungsgefahr sei höher zu bewerten als die zwangsweise Körperverletzung, die jeder Impfakt verursacht, ist falsch. Hier soll das Opfer, nämlich der Impfling, zum Straftäter gemacht werden, weil es ein möglicher Virusüberträger sein könnte. Strafdrohungen in Höhe von 2500€ im Verbund mit einem Impfzwang für Schulkinder, deren Sinnhaftigkeit von Minister Spahn mit Bußgeldern gegen Verkehrssünder begründet wird, runden das Bild ab.
Man darf gespannt sein, wie sich die Impfskeptiker zu wehren wissen.
Anbei zwei weiterführende YouTube-Links zum Thema:
Dr. Grätz (Homöopath):
www.youtube.com/watch?v=gKbOdxOWAmE&feature=youtu.be
H. Tolzin (Medizinjournalist):
www.youtube.com/watch?v=FipaFtyoySQ
Herzliche Grüße, Joachim Hegemann